- Name (Nachname und mindestens ein Vorname)
- Geburtsort und Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
- Amtlicher Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) im Original
- Ausweisnummer
- Ausstellende Behörde
- Wirtschaftlich Berechtigter
Bei dieser Informationserhebung sind wir selbstverständlich auch auf Ihre Mitwirkung angewiesen und benötigen Im Rahmen unserer Identifizierungspflicht eine Kopie Ihres Personalausweises.
Kopien von Personalausweisen sind seit Juli 2017 unter zwei Bedingungen zulässig (§ 20 Abs.2Personalausweisgesetz):
- Nur der Ausweisinhaber oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabersdarf die Kopie erstellen
- Die Kopie muss eindeutig und dauerhaft als solche erkennbar sein.
Wir werden Sie insofern bitten uns eine Ausweiskopie auszuhändigen oder diese auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung selbst anfertigen – anschließend werden wir die Kopie Ihres Ausweises dauerhaft als solche erkenntlich halten.
Sollte die Aushändigung der Ausweiskopie vor einem ersten persönlichen Treffen stattfinden,sind wir verpflichtet, die Kopie bei unserem ersten persönlichen Treffen mit Ihrem Original Ausweisdokument abzugleichen.
haben wir alternativ die Möglichkeit die Identitätsfeststellung im Post-Identverfahren durchzuführen.